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Professionelle Zahnreinigung (PZR) der Zahnärzte ist keine IGeL-Leistung

 

ZÄKWL empfiehlt PZR als wichtige Maßnahme gegen Parodontitis

Münster, 27.02.2015

Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine wissenschaftlich belegte zahnmedizinische Leistung, um Erkrankungen wie Karies und Parodontitis entgegenzuwirken. Darauf weist die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hin und empfiehlt die regelmäßige Inanspruchnahme der PZR beim Zahnarzt.

Angesichts jüngster Presseberichte, die den Nutzen der PZR in Frage stellen, stellt Kammerpräsident Dr. Klaus Bartling klar: „Die PZR wurde in die amtliche Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als eine medizinisch indizierte Leistung aufgenommen. Dies zeigt, dass es sich bei der PZR absolut nicht um eine überflüssige Zusatzleistung handelt. Da sie als präventive Maßnahme gilt ist sie nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Immer mehr Krankenkassen unterstützen ihre Patienten jedoch bei der Inanspruchnahme und den Kosten.“

Fakt ist, dass nach Datenmaterial der Bundeszahnärztekammer 70% der Bevölkerung an einer Parodontitis (Entzündung des Zahnbettes) leiden. „Wir empfehlen die Prophylaxemaßnahme, um Erkrankungen in der Mundhöhle, wie Karies und Parodontitis, entgegenzuwirken“, so Bartling weiter. Eine gründliche und regelmäßige Reinigung der Zähne, der Zahnzwischenräume und der Wurzeloberflächen stelle zahnmedizinisch gesehen eine der wichtigsten Vor- und Nachsorgemaßnahmen dar, um die Zähne bis ins hohe Alter zu erhalten.

Prof. Ehmke vom Universitätsklinikum

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